Du hast Recht. Ich bin aus Gewohnheit von evangelischen Gepflogenheiten ausgegangen. Die Mitwirkung der Kirchen ist unterschiedlich.
Hier beispielhaft, aus dem Leitfaden für die Besetzung von Professuren an der Johannes
Gutenberg - Universität Mainz:
"Besonderheiten für den Fachbereich 01 – Katholische Theologie und
Evangelische Theologie – mit den Teilfachbereichen Katholisch-Theologische Fakutät und Evangelisch-Theologische Fakultät
Zu den Besetzungsvorschlägen der Katholisch-Theologischen Fakultät (...) ist vor Behandlung im Senat das Nihil obstat des Bischofs von Mainz einzuholen.
Die Evangelisch-Theologische Fakultät hat den vom Fakultätsrat verabschiedeten Besetzungsvorschlag den Evangelischen Landeskirchen zuzuleiten."
Im Bereich der evangelischen Kirchen ist der Plural zu beachten: Es wird nicht nur kein nihil obstat der zuständigen Landeskirche eingeholt, sondern diese ist zudem auch nicht der Adressat der entsprechenden Information, sondern die geht dem Verband aller evangelischen Kirchen in Deutschland zu. Also einer Stelle, die keinen disziplinarischen Zugriff hat auf diese Stelle.





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