
Zitat von
Little Green Dragon
Ihr seid beide (Mit-)Eigentümer und übt daher beide das Hausrecht aus. Du kannst zwar ein Hausverbot aussprechen - das ist nur nichts wert, wenn Deine Frau ihre Eltern reinlässt / einlädt.
Um Deine Frau zu „überstimmen“ müsste Dir der Besuch der Schwiegereltern unzumutbar sein und das wirst Du im juristischen Sinne nicht nachweisen können.
Also müsstet Ihr euch da bzgl. der Besuche schon einig sein, sonst wird das mit dem Hausverbot nichts.
Was den Rest angeht - weniger Zeit und Energie auf die Schwiegereltern und Streit verschwenden (bringt nichts außer Magengeschwüre) und die so freie Zeit und Kraft in Haus und Familie investieren.