Die Karte ist, solange nicht in den AGB anders geschrieben, erst einmal Eigentum des Kunden. Ob nun ein Filialleiter das Recht hat die Karte einzuziehen, muß in den AGB stehen, sie zu zerstören ist Sachbeschädigung und wahrscheinlich auch Nötigung. Die Kündigung muss wohl erst schriftlich eingehen und wenn die AGB eine Rückgabe der Mitgliedskarte voraussetzt muß man dem nachkommen oder einen Grund nennen warum man die nicht machen konnte, zB. verloren.






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