...sorry wenn ich da mal dazwischen grätschen muss. Aber die Mitgliedskarte zerschnippeln ist zuerst einmal Sachbeschädigung, was einen Einbehalt der Karte gleichsetzt und das ist Nötigung. Der Studioleiter hätte einfach ein Hausverbot aussprechen sollen. Die Kündigung sollte dann schriftlich erteilt werden und wenn in den AGB steht, dass die Mitgliedskarte Eigentum des Gyms ist, kann das Gym diese einfordern. Manchmal kann man aus einem Impuls heraus sich viel unnötigen Stress einhandeln.






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