
Zitat von
rambat
... wenn ich nicht irre, ist es doch so, dass bei vorliegen mehrerer straftaten (besitz und mitführen eines verbotenenen messers / gegenstandes; verwendung dieses messers / gegenstandes als waffe bei einer raubstraftat, verbunden mit schwerer körperverletzung, oder gar totschlag / mord) die "kleine(n) straftat(en)" unter den tisch fallen.
oder?
heißt: wenn ein straftäter unter benutzung eines messers mehrere straftaten begeht, wird / werden (inzwischen) nur die "relevanten", also die schwer(st)en davon vor gericht verhandelt.
schwere körperverletzung durch messerattacke ... da fällt das vorausgehende mitführen und der bloße besitz einfach unter den tisch, so jedenfalls die auskunft eines befreundeten strafverteidigers.
wovor also sollten sich kriminelle, die ja eigentlich mit diesem neuen gesetz bzw. mit dessen verschärfung getroffen werden sollen, wohl fürchten?
so gesehen ist es tatsächlich blanker, wiewohl hilfloser aktionismus, der nicht das geringste an den ursachen des anstiegs der messerdelikte ändert.
aber das war ja wohl auch gar nicht das ziel.
es ist ja einfacher, ein gesetz zu "verschärfen", als tatsächlich etwas sinnvolles zu tun.
deutlich bessere bezahlung der polizei (die als einzige zwischen uns und dem chaos steht!), deutlicher aufstockung des personals der polizei, und dadurch dann (wenigstens mittelfristig) eine handlungsfähige(re), durchsetzungsfähige(re) staatsgewalt.