Klauen ist vielleicht das falsche Wort... Es gab ja seitens der EU Druck, diese Regelung anzunehmen, weil sonst die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen rausfallen würde. Aufgrund der damit verknüpften Problematik hat die hiesige Politik einen entsprechenden Kurs eingeschlagen, der dann auch durch die jüngst erfolgte Volksbefragung bestätigt wurde. Weiters kostet eine Ausnahmegenehmigung in Zukunft wohl 50 Franken... Soweit mein oberflächlicher Kenntnisstand. Eine solche direkte Demokratie gabs zu 42 a oder der geplanten Verschärfung meines Wissens nicht
Man sollte aber auch anfügen, dass das Schweizer Waffengesetz gelegentlich ein etwas kurioser Fall ist. Beispielsweise scheinen Angehörige der ursprünglichen Schengen-Mitgliederstaaten recht wenige Einschränkungen in Hinblick auf Waffenbesitz zu haben, während er beispielsweise Serben und Kroaten dezidiert verboten ist (das inkludiert anscheinend auch die Ausbildung an Waffen bzw. die Benutzung des Schiessstandes). Hintergrund ist, dass die Schweiz sich seinerzeit das recht vorbehalten hat, für jeden neu in das Schengen-Abkommen aufgenommenenen Mitgliedsstaat individuelle Auflagen zu erlassen. Und dann gab es wohl Schweizer Dienstwaffen, die für den Einsatz im Balkan-Krieg erworben wurden und so... Trotzdem kann ich mir deartig herkunftsspezifische Auflagen innerhalb der EU ehrlich gesagt nicht vorstellen, da scheint mir die Schweiz wieder mal eine Ausnahmestellung zu haben.
Beste Grüsse
Period.








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