Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
Warum sollte das dünnes Eis sein? So lange er nicht die 38er im Hosenbund vergisst, wenn er mittags seine Pizza holt...

Die Mitarbeiter dürfen jederzeit eine scharfe Schusswaffe handhaben, auch laden und durchladen. Das macht rechtlich keinen Unterschied, ob diese sich dann eine Waffe in Hosenbund oder Holster stecken. Einige Waffenhändler haben im Laden auch eine eigene Schießbahn. Solange die örtliche Waffenbehörde keine Einwände hat, ist der Umgang und auch das Führen im Holster zur SV völlig innerhalb der Geschäftsräume von den Befugnissen im Waffenhandel und dem Hausrecht des Händlers gedeckt.

Das Führen in den Geschäftsräumen fällt eben nicht unter das Führen in der Öffentlichkeit, und nur dafür würde es eine gesonderte Erlaubnis bedürfen. Noch in den 90ern wurde in quasi allen Waffenläden eine scharfe Waffe geholstert getragen. Bei Frankonia in Darmstadt hatten die Mitarbeiter eine geladene Pumpgun unter der Theke. Ich war mal dort, um mir ein Messer anzusehen und ein Kunde versuchte plötzlich mitgebrachte Munition in eine Waffe zu laden, wovon ihn der Mitarbeiter unter vorgehaltener Mossberg abhielt.
Nein ... das ist eben nicht erlaubt. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Und zur Frankonia-Geschichte ... tut mir leid, aber das wäre eine unsachgemäße Verwahrung. Außerdem bekommt es einer Waffe nicht gut, wenn sie ständig geladen - teil- oder fertig geladen ? - aufbewahrt wird. Außerdem wäre das viel zu gefährlich, da ja praktisch jeder Zugriff drauf hätte ... Der Laden hätte schon enormen juristischen Ärger bekommen.