Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen

Ein Mitarbeiter im Waffenhandel braucht keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis, um im Rahmen seiner Tätigkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen.

In Absprache mit der örtlichen Waffenbehörde, braucht er dafür nur die Genehmigung seines Arbeitgebers/ Inhabers der Waffenhandelslizenz.
Ich habe den leisen Verdacht du wirfst hier Begriffe durcheinander. Umgang und Transport - für jemanden der im Waffenhandel tätig ist, davon gehe ich jetzt mal aus - sowie Führen sind alles verschiedene Paar Schuhe. Streng genommen ist es sogar kein " Führen " in den eigenen Geschäftsräumen, allerdings würde sich ein Beschäftigter im Waffenhandel auf sehr dünnen Eis bewegen, wenn er das macht. " Führen " geht immer nur mit einer gesonderten Erlaubnis.