Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
-Das belege mir bitte anhand eines Gesetzes.
Gar nichts werde ich.

Dass Mitarbeiter im Waffenhandel keine gesonderte Erlaubnis beantragen müssen, ist Fakt. Rufe bei der Waffenbehörde, Engels oder einem anderen großen Waffenhändler an oder recherchiere im Internet. Es ist nicht meine Aufgabe, dir die Welt zu erklären.

WBK ist was anderes, als dasss, was man zum führen benötigt.
Warum fragst du dann nach einer "WBK", wenn du einen Waffenschein meintest?

Für welche der in dem Zeugnis beschriebenen Tätigkeiten sollte MV einen Waffenschein oder eine WBK benötigt haben?

Unsinn. Recherchiere mal richtig, bevor du wieder Quatsch verbreitest.