Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Alle keine gefährliche KV..?, da hab ich doch starke Zweifel, auch wenn in Jura oft diskutiert werden kann, auch gibt es
z.B. bei der Frage, ob ein Körperteil ein Werkzeug sein kann oder nicht, kontroverse Texte im Netz.

Vielleicht sind irische Gesetze sogar strenger?
Nehmen wir mal das deutsche Gesetzt der gef KV:§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, Okay, mancher irische Whisky kann einngesundheitsgefährndender Stoff sein, wird in dem Fall aber wohl nicht so sein.
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, Nein, der Körper, auch nicht der eines trainierten VK-Sportlers, ist keine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug, da könnte man bei Stahlkappen in Schuhen oder Quarzsandhandschuhen von ausgehen.
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, Hier sehe ich keine besondere Hinterlist, da es keinen Versuch der Täuschung oder Ablenkung gab.
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder Mehrere Leute waren nicht dabei, die auf den einen Opa eingeprügelt haben.
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung Ein Schlag ist keine das Leben gefährdende Behandlung.

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Von daher greift hier mal nix, was das deutsche Gesetz hergibt.
Ne KV auf auf jeden Fall.
Das fett geschriebene ist von mir.