Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Du musst vor Gericht eine Verhältnismäßigkeit erklären?
Diesen Punkt hatte ich in Zusammenhang mit dem Messereinsatz aufgeführt.

Nehmen wir doch mal eine nicht so abwegige Situation an: Ich bin mit meiner Frau unterwegs oder bei einer Party. Ein anderer Mann greift ihr an die Brust. Es liegt hiermit ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff gegen meine Frau vor. Wenn ich nun das Messer ziehe und den Kerl absteche, könnte ich mir vorstellen, dass ich gefragt werde, ob diese Notwehrmaßnahme verhältnismäßig war.

Nur um eines klarzustellen: Wenn ich SV unterrichte, insbesondere bei Frauen, weise ich auch explizit darauf hin, dass sich jede(r) erst einmal darum kümmern sollte, möglichst unbeschadet davon zu kommen. Die Bedenken, was vor Gericht sein könnte, sind absolut zweitrangig. Aber wenn ich mir über das Mitführen von Waffen Gedanken mache, dann würde ich da schon ein paar Minuten drüber nachdenken.



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Weil Recht nicht dem Unrecht weichen muss?
Nein, ich möchte auch nicht, dass Recht dem Unrecht weichen muss. Aber um das Recht durchzusetzen, gibt es speziell dafür beauftragte und ausgebildete Menschen. Wenn ich schon weiß, dass es irgendwo regelmäßig kracht, dann gehe ich da eben nicht oder nur selten hin. Was bringt es mir denn, wenn ich in einer Kneipe die Zähne eingeschlagen bekomme, aber eigentlich im Recht bin?