
Zitat von
ainuke
Diesen Punkt hatte ich in Zusammenhang mit dem Messereinsatz aufgeführt.
Nehmen wir doch mal eine nicht so abwegige Situation an: Ich bin mit meiner Frau unterwegs oder bei einer Party. Ein anderer Mann greift ihr an die Brust. Es liegt hiermit ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff gegen meine Frau vor. Wenn ich nun das Messer ziehe und den Kerl absteche, könnte ich mir vorstellen, dass ich gefragt werde, ob diese Notwehrmaßnahme verhältnismäßig war.
nein, du wirst gefragt, ob diese Maßnahme das mildeste zur Verfügung stehende Mittel war, um den rechtswidrigen Angriff zu beenden. Das ist NOTWENDIGKEIT (auch wenn das viele für Verhältnismäßigkeit halten)
Nach der "echten" Verhältnismäßigkeit (Abwägung des durch den Angriff bedrohtes Rechtsgutes im Verhältnis zum durch die Abwehr ggf. verletzten Rechtsgut) wirst du in Notwehrfällen gerade nicht gefragt.
Grüße
Münsterländer
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