Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
Du darfst viele Deiner Messer also nicht führen und machst dies trotzdem. Da gibt es keine Auslegung. Wenn mich die Polizei nicht anhält, obwohl ich mit 80 durch die Ortschaft fahre, darf ich das trotzdem nicht.
Da gibt es sehr wohl eine Auslegung. Ich wurde schon von der Polizei kontrolliert und habe das betreffende Messer immer noch und eine OWI gab es auch nicht.

Denn Selbstverständlich erhöht sich -ganz nüchtern und objektiv betrachtet- die Gefährdung der Allgemeinheit bei jeder (!) Person, die ein Messer insbesondere mit der Intention mitführt, dies ggf. zur SV zu nutzen.
Nein, denn selbstverständlich ist das absoluter Unsinn.

Du unterstellst unbescholtenen Bürgern, dass sie eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellen, nur weil sie bewaffnet sind?!

Vielleicht sollte dir mal jemand erklären, dass die Waffengesetze in der BRD seit 1972 kontinuierlich verschärft wurden, ohne dass das je auch nur den geringsten positiven Effekt auf die Kriminalitätsentwicklung hatte - Im Gegenteil.

Nicht rechtschaffene Bürger, die eine Waffe tragen, begehen Verbrechen, sondern Kriminelle. Wer Verbrechen verhindern will, muss die Personen von der Straße holen, die sie begehen und nicht stattdessen der gesamten Bevölkerung den verantwortungsvollen Umgang mit potenziellen Tatwerkzeugen absprechen.

Ich würde nie außerhalb von Notwehr oder Nothilfe ein Messer gegen einen Menschen einsetzen und damit erhöht sich "ganz nüchtern und objektiv betrachtet", nicht nur meine eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Menschen... vielleicht sogar deine, denn ich würde mit meinem Messer auch deinen Arxxx retten, wenn ich nachts in Köln plötzlich Zeuge werde, wie jemandem, der gerade mit waffenloser SV gegen 5 Angreifer baden gegangen ist, der Schädel eingetreten wird.

Ich kann mir eher nicht vorstellen, dass Du dann Hilfe ablehnst und rufst: "Lass mal stecken, Messerträger erhöhen die Gefährdung der Allgemeinheit".