Wenn man ein Messer richtigerweise als letztes Mittel begreift, braucht es auch keine non-letalen Techniken, die ohnehin keine ausreichende Mannstoppwirkung bieten würden.
Man darf ein Messer zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs im Rahmen von Notwehr/ Nothilfe verwenden - auch mit tödlichen Konsequenzen für den Aggressor.
Ein Schnitt durch die Hauptschlagader am Hals oder in der Leiste, ist genauso unmittelbar mannstoppend, wie flächige, tiefe Schnitte über den Körper oder Stiche zu Augen/ Kopf oder Herz/ Lunge.
Da ein Messer extrem leicht und handlich ist im Verhältnis zur verheerenden Wirkung, ist es natürlich eine ideale SV-Waffe. Viele Menschen würden noch leben, hätten sie denn ein Messer geführt.




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