Bei der Gruppe Halbwüchsiger wäre ich vorsichtig. Gegen ein Kind kann eine Notwehrhandlung nur eingeschränkt straffrei beurteilt werden.
Wird beispielsweise ein Erwachsener von einem Kind angegriffen, so ist die Notwehrhandlung nur dann geboten, wenn ein Ausweichen nicht möglich ist.
Das gleiche gilt auch noch in anderen Situationen.






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