Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest Du Dich nicht mehr zu juristischen Themen äußern,
Weil? Das Ergebnis mit Deinem laienhaften Rechtsverständnis nicht zusammen passt?

Ist vollkommen OT aber das Gericht hat keine Tötungsabsicht in dem Fall gesehen, ob es einem gefällt oder nicht. Wäre das Opfer vor Ort verstorben weil so lange auf es eingeschlagen wurde bis es tot war, dann wäre die Ausgangslage eine andere gewesen.

https://www.morgenpost.de/berlin-akt...hmerzhaft.html