Zitat Zitat von Aiki5O+ Beitrag anzeigen
Ich bin kein Jurist, aber gehe davon aus, dass die relevante Quelle "die Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)" ist. Deswegen frage ich mal, was die neuen Bestimmungen sein sollen, nach denen Anbieter sich keine Sorge mehr machen brauchen.

Ich frage mich, ob §4 (2) 5.-6. ein Freifahrtschein für kontaktlosen Sport mit 1,5m Abstand und Anwesenheitsliste ist:

Im Gegensatz dazu regelt §7 (2) den Betrieb auf (und nur auf) Sportanlagen wie bisher bekannt.
Neu ist §5 (13):

Unabhängig von der Corona-Verordnung, dürfen gewerbliche Anbieter/Schulen überhaupt Training in öffentlichen Parks anbieten? Oder nur in eigenen (bzw. gemieteten) Räumen und Anlagen?
Vielleicht nicht. Bisher war das in Berlin jedenfalls absoluter Usus und - sicherlich wenn Anbieter/Gruppen sich vernünftig und sozial verhalten und nicht ihr Ding direkt zwischen Familienpicnics machen oder mit blitzenden Schwertern und blutrünstigen Schreien auffallen - dann auch wohl immer ganz unproblematisch.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ein Rechtsstaat irgendwelche Verordnungen erlässt, an die sich keiner halten muss und auch nicht verfolgt werden, dann ist das für mich unbefriedigend und inakzeptabel.

Mich interessieren Antworten auf die Fragen, weil ich als Schüler gerne wüsste, ob ich in absehbarer Zeit wieder mit der Möglichkeit regelmäßigen, gemeinsamen Trainings rechnen kann (und sei es nur Solo-Training).
Die Situation und auch die entsprechenden und immer wieder überarbeiteten Verordnungen dazu sind völlig neu. Jetzt entsteht die rechtliche Situation, wenn ich das zumindest verstehe, dass Sportgruppen/Sportschulen in geschlossenen Räumen mit begrenzten Gruppen wieder 'kontaktlos' trainieren dürfen mit Abstand, Lüftung usw. aber draußen im öffentlichen Raum nicht. Wobei in den gleichen Berliner Parks größere Gruppen (ca. 8 bis 15 Leute) dicht auf dicht sitzen, mit Umarmungen usw. - obwohl das noch 'verboten' ist - und werden auch nicht gemahnt oder wie auch immer. Was ich tendenziell auch okay finde. Dann frage ich mich dann aber, wo dann hygienisch das Problem mit einer KK-Gruppe draußen im Park besteht, die eine Anwesenheitsliste führt, sich von allen anderen Leuten abseits hält und zugleich Abstand voneinander?

Es ist nicht so, dass ich mich über die Schreiber der Verordnung ärgere: Sie versuchen, einer sehr schwierigen Sache irgendwie gerecht zu werden. Nur scheint es mir hier, dass die gesundheitsbezogene Logik mittlerweile fehlt.

@Stixandmore
Danke für den Link. Ja, das kann ich gut nachvollziehen.