Wenn wir bei den Demos sind, auch 'ne geile Aktion
"...Würden Sie Angela Merkel mehr respektieren, wenn sie sich fitter halten würde?"
"Wie definieren Sie Grundrechte? Zweite Frage: Wie definieren Sie ihren Bizeps?" Zu geil...
Wir hatten hier unlängst eine Studie die belegt, dass Masken bei unterschiedlichen Krankheiten unterschiedlich schützen.
Wenn Covid19 gerade seit drei Tagen im Land unterwegs ist, würde ich mich mit Aussagen dsbzgl. dann halt eher zurückhalten. Dann müsste man später auch nicht revidieren...
Geändert von Kensei (12-09-2020 um 19:39 Uhr)
In gewisser Weise kann man Masken als „ Impfung 2ter Klasse“ betrachten.
Träger infizieren sich nicht und wenn doch ist Verlauf oft harmloser. Auch die asymptomatische Infektion gibt wahrscheinlich Immunität. Daher werden Masken in ihrer Bedeutung immer noch unterschätzt
was ist jetzt draran, aus Sicht einer "Kritikerin", "sehr geil!"?
Hat Ripley nun den Vorteil von Masken verstanden, auch wenn die keinen 100%-Schutz bieten?![]()
Don't armwrestle the chimp.
Frankreich hat er sehr spät Maskenpflicht eingeführt - am 20.07.. Seit Anfang August besteht eine Maskenpflicht auch im Freien:
Scheint jetzt nicht so der große Erfolg im Bezug auf Neuinfektionen gewesen zu sein. (Ob die Infektionen deshalb wie in der US Studie vermutet weniger schlimm sind lässt sich daraus nicht ableiten.)
Ähnliches Bild ja auch im Hinblick auf die Neuinfektionen in DE - „steigende“ Zahlen trotz Maske.
Und z.B. die Schweden?- keine Maskenpflicht:
Deren Pendant zu Drosten sagte jüngst:
“Das Resultat, das man durch die Masken erzeugen konnte, ist erstaunlich schwach, obwohl so viele Menschen sie weltweit tragen”, sagte Tegnell“
Ob mit oder ohne Maske - das scheint dem Virus herzlich egal zu sein.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Hi,
Hier beim suchen was interessantes zum Thema Superspreader gefunden:
https://www.sciencedirect.com/scienc...01971211000245
Oh man, der "Sturm auf den Reichstag"!
Es ist interessant, dass 3 (DREI) Polizisten, einer davon rein zufällig Medienerfahren, es geschafft haben sollen ca. 300 (oder mehr?) Menschen aufzuhalten die in den Reichstag stürmen wollten und dabei auch noch unverletzt blieben! Waren das Nachfahren der Spartaner?
In Leipzig waren mehr Polizisten eingesetzt und wurden verletzt, als es da letztens zu Ausschreitungen kam und auch bei einem Zwischenfall mit 80 Randalierern wurden von den 200 Bundespolizisten einige zumindest leicht verletzt.
In Berlin müssen, im Vergleich zu allen anderen Polizisten in Deutschland, schon echt harte Hunde als Polizisten arbeiten, wahrscheinlich aus dem Genmaterial von Chuck Norris gezüchtet!
Sei mal ehrlich, wenn hier im Forum jemand schreiben würde er hätte zusammen mit zwei Freunden 300 Leute aufgehalten, würdest Du doch auch sagen, dass isn Spinner, oder?
Gruß
Alef
Geändert von Alephthau (12-09-2020 um 19:47 Uhr)
es liegt vorallem an der lebensweise der bevölkerung . dies sollte allen klar sein. masken nützen nichts, wenn man sie nicht in persönlichen situationen wie großen familienfeiern oder auch in allen anderen situationen , wo vertrautheit das fallen der maske bewirkt.
zu schweden muss ich sagen, dass die ziemlich diszipliniert sind. allerdings wird immer vergessen, das dort auch einschränkungen wie in zb in deutschland herrschen, auch dort sind große veranstaltungen verboten und die begrenzung ist teilweise strenger als in deutschland & anderen europäischen ländern. zwar müssen schweden keine maske tragen, aber schwedens vorteil ist eine konsequente linie und das lernen aus fehlern. ein lock down scheint zwar kurzfristig große erfolge zu erzielen, aber nach beendigung eines LDs scheint dieser vorteil durch den drang vielen menschen schnell aufgebraucht zu sein.
Geändert von marq (12-09-2020 um 19:59 Uhr)
Ich würde sagen, es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Gruppen am Reichstag, Polizisten und Spinner. Und wenn ich bei der Würdigung der Polizeiarbeit auf meinem Ars** sitzenbleibe, anstatt aufzustehen und den Jungs Respekt zu zollen, dann ist das ein eindeutiges Statement in die andere Richtung.
Du schwenkst aber auch wie ein Fähnlein im Winde, gell? Erst waren da ja viel zu wenig Cops um dem Ansturm Stand zu halten und man witterte schon den Verschwörungsmuff in Staatskreisen, und jetzt auf einmal ist dann alles halb so wild gewesen...
"Ich mach' mir die Welt, wiedewiedewie sie mir gefällt..."![]()
Hi,
Die Corona-Maßnahmen haben die Grundrechte eingeschränkt. Ob das verhältnismäßig war, soll jetzt juristisch geklärt werden. Doch dabei kam heraus, dass es laut Gesundheitsministerium keine Akten zu den Entscheidungsprozessen gibt.Im Frühjahr auf dem hiesigen Höhepunkt der Coronapandemie hat die bayerische Staatsregierung die Grundrechte eingeschränkt, um eine massenhafte Ausbreitung von Corona zu vermeiden - etwa die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder das Recht auf freie Berufsausübung. Ob diese Maßnahmen verhältnismäßig waren, prüft jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach.Angestrengt hat dieses Verfahren die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed und wollte dafür Akten aus dem bayerischen Gesundheitsministerium einsehen, die dokumentieren, wie die Verordnungen zustande kamen. Die Antwort des Ministeriums: Es gibt keine Akten.
Rechtsanwältin Jessica Hamed bemängelt, dass es jetzt nicht möglich sei, festzustellen, was die Entscheidungsgrundlage für die Beschlüsse war, etwa: Von welcher Gefahrenprognose ist der Freistaat ausgegangen. So bleibe auch unklar, ob der Staat erkannt hat, dass er hier Rechtsgüter abwägen muss und wenn ja, mit welchen Belangen.Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums verweist darauf, dass für Verordnungen wie die Corona-Maßnahmen eine Dokumentation nicht vorgeschrieben sei. Außerdem mussten die Beschlüsse damals sehr schnell gefasst werden, und die Forschung lieferte laufend neue Erkenntnisse.
Der Jurist Gerrit Manssen von der Universität Regensburg sagt, es könne eigentlich nicht sein, dass es gar keine Akten gebe. Zwar gebe es keine ausdrücklichen gesetzlichen Anweisungen dazu, aber dennoch müsste eine rechtsstaatliche Verwaltung ihre Entscheidungen dokumentieren, damit die Gerichte sie hinterher überprüfen können, so der Juraprofessor Gerrit Manssen. Schließlich hätten die Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt.https://www.br.de/nachrichten/bayern...uessen,SA6NyULDer Rechtsanwältin Jessica Hamed reicht nicht, dass das Gesundheitsministerium auf Berichte des Robert Koch-Instituts, des Landesamtes für Gesundheit und Gespräche mit Medizinern verweist. Das alles müsse nachvollziehbar gemacht werden, damit die Bürger sehen könnten, wie es zum Lockdown und zur Suspendierung von Grundrechten gekommen ist. Hamed möchte wissen, wie diese Besprechungen genau aussahen und wie argumentiert und abgewogen wurde.
Gruß
Alef
Der Jurist von der Uni Regensburg beschäftigt sich wohl noch nicht so lange mit dem Thema?
Seit Einführung des IFG gängigen Praxis, Anordnungen nur noch verbal oder per Randnotizen zu geben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Inform...reiheitsgesetz
Da hat sich auch schon bei Recherchen zur Flüchtlingspolitik 2015/16 so mancher Investigativ-Journalist die Zähne ausgebissen.
Z.B. hier nachzulesen:
https://www.bpb.de/shop/zeitschrifte...r-schaffen-das
Weil ich gerade auf der bpb Seite rumsurfe, zum Thema:
https://www.bpb.de/shop/zeitschrifte...5/corona-krise
Geändert von Kensei (12-09-2020 um 20:07 Uhr)
Ich habe schon recht früh gesagt, dass es doch recht lächerlich war das einen "Sturm" zu nennen und ja, ich bin immer noch der Meinung die ganze Szenerie wirkte seltsam!
Achja, Boris Reitschuster hat Anfragen zu dem "Sturm auf den Reichstag" an die Berliner Polizei und an das Pressereferat des Bundestages gestellt:
Antwort der Berliner Polizei auf seine Fragen:
1. War die Demonstration mit Lautsprecheranlage und Videowand im Winkel zwischen Reichstag und Bundeskanzleramt am 29.8.2020 genehmigungspflichtig?
Nein, der Aufbau der Lautsprecheranlage und Videowand war nicht genehmigungspflichtig.
2. Wer war der Anmelder dieser Demo/Kundgebung?
Die Kundgebung wurde durch einen Verantwortlichen der Organisation, staatenlos.info – Comedian e.V., angemeldet.
3. Waren es so genannte Reichsbürger?
Der Verein „staatenlos.info e.V.“ ist dem Reichsbürgerspektrum zuzuordnen.
4. Welche Auflagen im Sinne der Eindämmungsverordnung wurden auferlegt?
5. Wurden diese aufrecht erhalten?
Die Kundgebung konnte ohne weitere Auflagen stattfinden, nachdem das OVG das Verbot der Versammlungsbehörde nicht bestätigt hat.
6. Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) grenzt jeweils für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen ,Befriedeten Bezirk´ ab, in dem Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind. Warum wurde die Versammlung in diesem Bereich dennoch erlaubt?
Ein Zulassungsbescheid des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Durchführung einer Versammlung am 29. August 2020 innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestages lag bei der Versammlungsbörde nicht vor. Dies gilt auch für einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
a) Hätte auch eine andere Standortzuweisung weiter weg vom Reichstag, z.B. am anderen Ende der großen Wiese erfolgen können, wenn ja, warum erfolgte dies nicht?
Siehe Antwort zu Frage 4 (gemeint ist offenbar die gemeinsame Antwort auf die Fragen 4 und 5 oben/Anmerkung von Boris Reitschuster)
7. Im Vorfeld hatten so genannte Reichsbürger angekündigt, den Reichstag zu stürmen, es war von einem „Sturm auf Berlin“ die Rede.
a) War der Polizei das bekannt?
Es war bekannt, dass das Parlamentsgebäude und Botschaften im Fokus der Versammlungsteilnehmenden standen.
b) Wenn ja – welche Maßnahmen wurden geplant? Welche wurden ergriffen?
c) Wenn nein – wann wurde der Polizei bekannt, dass Reichsbürger vor Ort sind und welche Maßnahmen wurden zu den Fragen b) und c) ergriffen?
Es wurden Polizeikräfte zum Schutz des Reichstagsgebäudes und der vor Ort befindlichen Versammlung eingesetzt.
8. Zum Zeitpunkt der Tumulte waren Beamte auf der Wiese, aber wenige direkt am Reichstag. Warum?
Zum Schutz der Versammlung und zur Sicherung des Regierungsviertels (inclusive Reichstag) waren insgesamt 279 Einsatzkräfte eingesetzt, die sich lageangepasst in ihrem Einsatzraum bewegten. Die Maßnahmen (u.a. Schutz des Reichstages) der eingesetzten Polizeibeamten/innen wurden zudem durch Absperrgitter unterstützt.
9. Während der Versammlung wurde die Hundestaffel, die fast den ganzen Tag den Reichstag bewachte, abgezogen. Warum?
Im Verlauf des Einsatzes mussten die Diensthundführer in der Scheidemannstraße eingesetzt werden, um den Druck der Personen an den Absperrgittern in der Scheidemannstraße zu verringern.
Sehr geehrter Herr Reitschuster,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Während der Versammlungslage im Parlamentsviertel am 29. August 2020 befanden sich in Absprache mit der Polizei beim Deutschen Bundestag Einsatzkräfte der Berliner Polizei mit eigener Aufgabenwahrnehmung auf dem Dach des Paul-Löbe-Hauses. Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, sich direkt mit der Pressestelle der Berliner Polizei in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüße
Deutscher Bundestag
CXXX HXXXXXX
Presse und Medien (PräsB1)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +49 30 XXXXXXX
Fax +49 30 XXXXXX
https://www.reitschuster.de/post/rei...ab-von-gefahr/
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Also ich fasse zusammen:
In der rechten und Reichsbürger Szene ging der Aufruf zum "Sturm auf Berlin" etc wie ein Lauffeuer durch die sozialen Medien, alle Politiker und Medien sagten wie wahnsinnig gefährlich das wäre blibalblubb!
Es wurde aber eine Demo von genau diesen Leuten, bekannten Reichsbürgern, genau vor dem (einem) Objekt der Begierde (Reichstag) zugelassen, also in einem befriedeten Bezirk, obwohl bekannt war, dass dieses mit zu den "Objekten der Begierde" der Rechten und Reichsbürger gehörte. (Achja, dazu noch ohne weitere Auflagen!)
Gruß
Alef
Geändert von Alephthau (12-09-2020 um 20:20 Uhr)
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
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