Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg:

"Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten."

https://www.faz.net/aktuell/gericht-...-17003054.html

Mal sehen was als nächstes hoffentlich umsetzbareres durch die Politik vorgelegt wird.