Vorausgesetzt es kann sich äußern: nun das weiß man nicht. Einige schwer verletzte Opfer können sogar verzeihen, machmal verwunderlich wenn man entsprechend die Taten sich anschaut.
Einerseit gebe ich dir recht. Andererseits, es ist nicht viel vorzustellen, dass ein exzessartiger, berauscht anmutendendes Gewaltverhalten in Grautöne gleiten lässt. Und deshalb sollte ein Urteil so möglich entsprechend hart sein. Das Delikt gilt wohl bislang als Mordversuch, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Mal sehen was von übrig bleibt. Falls man die Täter bekommt.Ich relativere die Tat nicht, wie kann man das ? Aber ich weiß das es neben Schwarz und Weiß, sehr viele Grautöne gibt.