Nun ist die Hemmschwelle bei manchen Menschen - egal warum - aber nunmal nicht vorhanden, weshalb die Annahme, dass diese Hürde vorhanden sei und demnach kein Vorsatz gegeben ist, schlicht falsch.
Anstelle im Wahn alles entnazifizieren zu wollen, sollte man die Vergangenheit ruhen lassen und sich auf die juristische Betrachtungsweise konzentrieren, die einen Ausgleich zwischen Schuld und Sühne anstrebt. Freisler hat sich selbst, seinen Oberbefehlshaber und viele andere Verbrecher des nationalsozialistischen Regimes durch die Einführung seiner Mordmerkmale selbst als Mörder klassifiziert - insofern in Ordnung.
Wenn man nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 verfahren würde und nur noch "geplant/überlegt" als Mordcharakterista ansetzen dürfte, würden viele Mörder als Körperverletzende mit Todesfolge erheblich milder bestraft, was im Sinne einer generalpräventiven Abschreckung eindeutig abzulehnen ist.
Oder wollt Ihr diese Täter beschützen?





Mit Zitat antworten