Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Das Delikt gilt wohl bislang als Mordversuch, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Mal sehen was von übrig bleibt. Falls man die Täter bekommt.
vermutlich körperverletzung mit todesfolge (wenn er nicht überlebt) oder schwere körperverletzung mit hohen zivilrechtlichen entschädigungssummen - was sonst, sollte man nicht nachweisen können, dass die klassischen mordmerkmale gegeben sind.
und das ist juristisch auch gut so. totschlag oder ausufernde körperverletzung (selbst, wenn mit todesfolge) sind nun mal kein mord.
ob es nun mordversuch oder schwere körperverletzung war habe ich nicht zu entscheiden - erst recht nicht am pc mit nur einem ausschnitt aus einem viseo als beweis. bewiesen ist die unglaubliche brutalität des vorgangs und das einige "waffen" verwendet wurden (dazu zählen u.u. ja auch schuhe und natürlich der schlaggegenstand, der da mit im spiel war).