Ok, wohl mein Fehler, ich habe mich durch das "während einer Prozesspause" im 2. Absatz irritieren lassen, der Vorfall mit dem Foto ist wohl von 2014, hatte ich erst jetzt im Artikel des Focus gesehen. Habe zunächst gedacht, die Entlassung bezöge sich auf Unterschungshaft oder so....Versteh' deine Argumente hier grad überhaupt nicht.
--- Geht's hier um Posen nach der Haftentlassung. Was soll da ein Gericht im Nachhinein noch wie berücksichtigen?
Weiß ich nicht, wenn man das Urteil sieht kommts einem eben nicht so vor. Ich hab lediglich darauf aumerksam gemacht, dass man es nicht im Text findet. Aber das muß nicht heißen, dass es nicht berücksichtig wurde, würde allerdings auch bedeuten, dass man sonst eine (noch) geringere Strafe verhängt hätte. Dafür, dass einer tot getreten, tot geschlagen wurde, ist, kommt man billig davon. Es hört sich auch nicht nach "ein oder 2 Schlägen und dann war Ruhe" an.
In dem folgenden Artikel wird noch ein "rennomierter Strafverteiger" erwähnt, der das Urteil kritsiert hat. Der ging davon aus, dass eine Revision erfolgt:
https://www.focus.de/panorama/welt/t...d_3100450.html...Der renommierte Dresdner Strafverteidiger Klaus König hat den Richterspruch im Fall Jonny K. als „absolutes Fehlurteil“ kritisiert. In einem Interview der Zeitschrift „Superillu“ bezeichnete er das Urteil als „justizpolitisch kontraproduktiv, weil es tötungsgeneigte Straftaten bagatellisiert“. Der entscheidende Punkt ist für den Dresdner Anwalt nicht das Strafmaß, „sondern der Umstand, dass die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wurde“. Im Fall Jonny K. müsse man jedoch „zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgehen“, so König zu „Superillu“. „Die Täter haben in Kauf genommen, dass er stirbt“, betonte der Anwalt. ...König schätzt die Wahrscheinlichkeit einer Revision im Fall Jonny K. als sehr hoch ein: „Ein Revisionsgericht wird das Urteil sehr wahrscheinlich nicht hinnehmen.“
Aber der Strafverteidiger lag falsch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K....2014 wies der Bundesgerichtshof alle Revisionen als offensichtlich unbegründet zurück. Die Urteile sind damit rechtskräftig....
Das von dem Strafverteidiger erwähnte "in Kauf nehmen dass er strirbt" ist für mich der springende Punkt. Das sehe ich z.B. auch in den Fall Paris exakt (als Mindetsmotivation ) so.






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