Hab ich das richtig verstanden?
Die melden der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit und beantragen Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter, obgleich
gar kein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt?
Welche Förderung?
Das Kurzarbeitergeld, das den Entgeltausfall der Mitarbeiter aufgrund Arbeitsausfall teilweise abfangen soll und das natürlich an die Arbeitnehmer weitergegeben werden muss?
Leiten die dass dann an die Mitarbeiter als Entgelt weiter, aber die Mitarbeiter müssen dafür arbeiten, weil ja gar kein Arbeitsausfall vor liegt?
Oder leiten die das etwa gar nicht an ihre Mitarbeiter weiter?





