Zitat Zitat von Affenherz Beitrag anzeigen
Auf den meisten Weiden schon. Die gelten mit ihren Wanderern, Spaziergängern und Radfahrern nämlich als Öffentlichkeit. Näheres erklären Dir gern Ordnungsamt und Polizei.
Da irrst du dich. Den Begriff "Öffentlichkeit" gibt es in dem Zusammenhang nicht, man spricht da von Betretungsbefugnissen, und die werden durch entsprechende Gesetze geregelt, beispielsweise die Wald- bzw. Flurgesetze der Länder, Landesnaturschutzgesetze, etc.
Und es ist eben im Normalfall nicht so, das bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (und dazu gehören Weiden nun mal) frei betreten werden dürfen, und schon gar nicht in der Beweidungszeit.
Ausnahmen bilden Brachflächen und andere nicht bewirtschaftete Flächen, die können dann auf eigene Gefahr betreten werden, genau wie die meisten Waldflächen wenn es sich nicht um Schonungen handelt.