Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
Den Links hier im Thread bin ich gefolgt und die dort zu findenden Aussagen sind halt sehr grob, mir persönlich zu grob, als dass ich da irgendwie eins zu eins auf den hier besprochenen Fall münzen würde. Mir scheinen hier mitunter sehr viel Emotionen im Spiel zu sein, ist aber auch verständlich. Ich fragte deswegen auch nach mir möglicherweise unbekannten GENAUEREN Details, denn selbst "vorbestraft wegen Drogen- und Gewaltdelikten" sagt ja zunächst einmal wenig über die konkreten Fälle als solche aus (z.B. über Anzahl, Verteilung, Schwere, Beteiligung als Opfer oder Täter).
Irgendwie ist mir nicht klar, worauf du jetzt hinauswillst: Eins zu eins Übersetzung ist wohl selten der Fall. Aber offensichtlich ist der Täter kein unbeschriebenes Blatt- auch was Gewalttaten betrifft und sein aktueller Gewaltausbruch hat was von Fortsetzungscharakter, spricht für eine gewaltaffine Person. In Sachen Notwehr oder Nothilfe hat er wohl nicht gehandelt, da gibt es weder "grobe" noch "detaillierte" Hinweis darauf. Ansonsten klären das jetzt die Justizbehörden weiter.