Lebenslänglich in der eigentlichen Bedeutung des Wortes gibt es bei uns nicht.
Da der Resozialisierungsgedanke im Vordergrund steht, müssen meines Wissen die Prognosen für zukünftiges Verhalten nach gewisser Zeit geprüft werden.
Aber auch mit einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe könnte der Täter doch zumindest einige Jahre überbrücken und hinterher weitersehen.
Vielleicht studieren, an einer Fernuni?





