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Na ja, Dolche unterliegen in Deutschland ja auch nicht dem Besitzverbot, nur dem Führungsverbot...
hehe.. und ich depp dachte all die jahre, mein ältestes noch vorhandenes messer (ein kleiner stiefeldolch aus den frühen 80ern) wäre inzwischen verboten.

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...Fausmesser, wobei da ja eigentlich das Kriterium der "quer zur Klinge stehende" Griff wäre. Das wurde vom BKA aber gelegentlich auch schon eher frei ausgelegt, in Hinblick darauf, dass das "Abstützen in der Hand zur erhöhten Kraftübertragung" die Idee sei.
deshalb die ausgangsfrage des fadens. das messerchen "fühlte sich in der hand so an".

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wenn Definitionen von verbotenen Gegenständen klar wären ... und weniger auf dem Ermessen beruhen würden.