Hier ein sehr guter Artikel wie es sich rechtlich im Ehrenamt verhält. Kurz zusammengefasst, es unterscheidet sich nicht groß von betrieblichen Abläufen.
Ihr solltet/müsst hier die oben bereits erwähnte Gefährdungsbeurteilung durchführen und dann ein Beschäftigungsverbot verhängen.
https://www.bau-rs.de/arbeitsschutz-im-ehrenamt/