Ist es nicht eher weltfremd anzunehmen, dass von 11 eingesetzten Beamten keiner "intuitiv die Bodycam einschalten konnte"? Mit diesen Worten wurden die Cams ja beworben. Vom ersten Einsatz des Pfeffersprays bis zum Taser und dem letztlichen Schusswaffeneinsatz vergeht ja schon einige Zeit.
Der Einsatz der BodyCams ist in §15c Polizeigesetz geregelt:
Heißt auf Deutsch: Jeder Polizist entscheidet selbst, ob er die Kamera einschaltet. Und genau da hat diese Regelung einen fiesen Beigeschmack => Wenn nämlich die BodyCam immer an ist, wenn man Fehlverhalten der Täter beweisen will, aber immer aus ist, wenn man ein Fehlverhalten der Polizei beweisen will."Über die Anfertigung der technischen Aufzeichnungen entscheidet die das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamtin oder der das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamte anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls."
Ist also ähnlich wie dem virtuellen Schiedsrichter beim Fußball. Entweder nutzt man ihn immer oder gar nicht. Ansonsten kommt halt schnell der Verdacht der Willkür auf.





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