Könnte sein, dass die Rechtslage in NRW so ist, dass der Addressat einer Polizeilichen Maßnahmen darüber belehrt werden muss, gefilmt zu werden. Und auch in der Lage sein muss das zu versteht. Was bei einem psychisch gestörten Flüchtling der kein Wort Deutsch spricht, mindestens mal fragwürdig ist. Oder es gibt andere spezifische Vorgaben, siehe Schnueffler.
Hatte ich übrigens schonmal erwähnt, dass mir deine Ignoranz nicht gefällt? Falls nicht tue ich es hiermit.
Ich hatte dich gefragt, wer deiner Meinung nach "das Volk" sein soll, und wer die dazu befähigt, über das Handeln von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern zu urteilen? Gibts dazu noch 'ne Antwort?






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