Jein, es gibt Ansätze, wo ein Suizidgefärdeter mit Pfeffer und/oder/auch Taser so geschockt werden soll, dass die Tatwaffe fallen gelassen wird, damit diese Person mittels körperlichem Zwang fixiert werden kann.
Und Plan B, falls er die Waffe nicht fallen lässt, besteht dann in einem Sicherungsschützen mit einer MP?
Kennt der ermittelnde Oberstaatsanwalt diese Ansätze nicht?
Oder Reul?