Und Plan B, falls er die Waffe nicht fallen lässt, besteht dann in einem Sicherungsschützen mit einer MP?
Kennt der ermittelnde Oberstaatsanwalt diese Ansätze nicht?
Oder Reul?
Wurde denn schon irgendwo gesagt, dass die die Sicherung mit einer MP für nicht verhältnismäßig halten? Von Schnueffler konnte man hier lesen, dass das bei vielen Polizeibehörden gängige Einsatzpraxis ist.