
Zitat von
OliverT
Am Ende ist die Höhe des Schadens doch egal. Wenn du Taxi fährst musst du zahlen. Wenn du Einkaufen gehst musst du zahlen. Wenn du zum Frisör gehst musst du zahlen. Wenn du in die Kneipe gehst musst du zahlen. Tust du das nicht begehst du eine Straftat.
Welche Straftat soll das denn sein?
Begehe ich die auch, wenn ich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parke und keinen Parkschein löse?

Zitat von
OliverT
Ich verstehe nicht warum Leute der Meinung sind das sollte beim ÖFNV anders sein.
der hier z.B.?
Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.
https://www.lto.de/recht/feuilleton/...ter-bestrafen/
Geändert von Pansapiens (20-09-2022 um 20:03 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.