Welche Straftat soll das denn sein?
Begehe ich die auch, wenn ich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parke und keinen Parkschein löse?
der hier z.B.?
Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.
https://www.lto.de/recht/feuilleton/...ter-bestrafen/





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