Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
Er hat doch jetzt seitenlang ausgeführt, dass es a) diskutabel ist, ob Schwarzfahren so bestraft gehört, wie es derzeit geregelt ist und b) Lebensumstände geben kann, die einen bisweilen fast schon dazu zwingen, etwas Unrechtes zu tun. Und dass, auch wenn es unrecht ist und bleibt, nicht unbedingt die moralische Verurteilung und Gleichsetzung mit einem Schwerverbrecher rechtfertigt. Insbesondere nicht, wenn man selber weder in so einer Zwangslage ist oder jemals war. Wie das konkret bei dem Syrer war, wissen wir alle nicht. Daher aber erst einmal im Zweifel für den Angeklagten.
+1, auch zu den Beiträgen von Koeffler, es geht doch nicht darum, dass "Schwarzfahren" nicht sanktioniert werden soll/kann, sondern darum, ob "Schwarzfahren" ein Straftatbestand, oder eine Ordnungswidrigkeit ist/bleiben soll...