Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß ist es auch den Polizeien unter gewissen Umständen erlaubt eine Flucht per Schußwaffe zu verhindern. Dabei gelten dann aber auch die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und wahl der mildesten Mittel. Und wenn ich jemandem die Waffe ans Ohr halten kann, dann ist der Schusswaffengebrauch nicht das mildeste Mittel.
Genaueres findest du bestimmt im jeweiligen Polizeigesetz bzw UZwG.
Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
Und ich glaube, Bücherwurm will uns hier nur verar***en.
Nein, Bücherwurm möchte wissen, ob die Szene "Stehenbleiben, oder ich schieße", die gefühlt in jedem dritten Tatort vorkommt, einen Bezug zur Realität hat. Im Rechtsstaat Deutschland, um die Bedingungen mal einzuschränken. Bei Festhalten, Festnahme, Verhaftung. Letztes Beispiel: Der neue Köln-Tatort.