Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus der Zusammenschau der Behauptungen von Schnüffler und Deiner.
Kommt wohl drauf an was Schnüffler mit „sichern“ meint. Was ich so mitbekommen habe gehen Datenträger in die Forensik wenn sie verschlüsselt sind, sie beschädigt oder zerstört wurden, oder Daten auf ihnen gelöscht wurden, die man wiederherstellen will.
Und hypothetisch vielleicht noch wenn man glaubt, das ein Video oder Bild manipuliert wurde. Was ich in der Praxis aber noch nie erlebt habe.
Wenn ich mit meinem Handy zur Polizei gehe und denen ein Video zeige, warum soll das erst in 6 bis 8 Monaten verwertbar sein? Zumindest wenn es beim Ermittler keine offensichtlichen Zweifel bzgl. der Echtheit weckt?

Wir haben bei einer Verhandlung mal WhatsApp Chatverläufe ausgewertet, die uns ein Zeuge in Form von Bildschirmfotos zur Verfügung gestellt hat. Da wurden lediglich alle Beteiligten gefragt, ob sie bestätigen, dass sie mit dem Account XY da aktiv waren. Kann mich nicht erinnern, dass da irgendwas durch eine forensische Untersuchung gegangen wäre. Vielleicht wenn einige das abgestritten hätten. Haben sie aber nicht. Und das war dann auch so gerichtsverwertbar.