Es gibt in Deutschland bei leichten Straftaten, bei denen der Tathergang offensichtlich ist, auch das sog. Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Aber das nur am Rande, darum ging es mir nicht.
Es sollte eher als etwas provokante Replik auf deine Äußerung zu verstehen gewesen sein, dass das Straßekleben in den „meisten Fällen“ ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre. Mithin hattest du es so dargestellt, dass im Grunde jedes mutwillige Verursachen eines Staus so ein gefährlicher Eingriff wäre. Daraufhin meine Frage, wofür dann überhaupt noch verhandelt werden sollte, wenn das doch eh alles so offensichtlich ist?
Die Gerichte sehen das scheinbar anders, sonst würden die Kleber nicht regelmäßig wegen Nötigung abgeurteilt.
Ich hatte dazu auch was verlinkt. Weiß nicht, ob du das gelesen hast.






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