Ja, ist es.
Das Bundesverfassungericht berurteilt ganz empathielos, ob das Urteil gegen die Verfassung verstösst. Das ist nicht der Fall. Derzeit gibt es keine Möglichkeit einer Person die Tat nachzuweisen. Aus diesem Grund wird das Verfahren eingestellt. Man kann nachweisen dass dort gelogen wurde, das reicht aber nicht für eine Anklage. Wenn sich neue Anhaltspunkte ergeben, kann man das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen.






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