HAZ3
Jetzt ist es doch so,dass Hersteller und Händler sich doch an die geltenden Bestimmungen halten.
Du verwechselst eventuell „verbotener Gegenstand“ mir „Führungsverbot. Wenn ein Gegenstand „nur“ dem Führungsverbot unterliegt kann der Hersteller/Verkäufer es hier problemlos verkaufen. Ob der Kunde dann das Führungsverbot beachtet oder nicht kann dem Händler egal sein.