Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Das man für den großen WS sein Bedürfnis nicht explizit im Rahmen der Antragstellung nachweisen muss glaube ich nicht, oder beziehst Du dich auch hier "nur" auf Waffenverbotszonen?
Nein, ich habe die Deutung von "Bedürfnis" als "Wunsch" auf den großen Waffenschein übertragen. In der Realität reicht es aber laut Wikipedia nicht, dass man sagt, "ich würde so gerne eine Waffe führen", sondern man "muss glaubhaft machen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann"
Also mehr ein Brauchen, als ein Wollen.