Zitat Zitat von Linus - The Boxer Beitrag anzeigen
Bei Jugendlichen 4,5 Jahre Freiheitsstrafe. In der Zeit wird der Schulabschluss nachgeholt und eine Ausbildung gemacht...nur mal so kezerisch in die Diskussion geworfen...
für was?
die mit messer begehbaren straftaten können ja sehr verschieden sein.
und ausbildung (und später job) ... ist doch prima, dann haben die was zu tun, können nicht mehr mit der gang im park rumhängen und haben was zu verlieren, wenn sie noch mal das gleiche machen wollen.

ich würde "ausbildung gemacht" sogar als voraussetzung für ne entlassung nach 2/3 machen (bei entsprechend langen strafen).