Du hattest gefragt, warum es bei Messern nicht die gleiche Differenzierung gibt wie bei Schusswaffen und da meiner Einschätzung nach gemeint, dass "geschossen" einem Angriff auf einen Menschen gleichzusetzen sei.
Ist es aber nicht, da auch Sachbeschädigungen mit zählen.
Natürlich könnte man auch bei Messern differenzieren, zwischen "mit Messer gedroht" und "mit Messer geschnitten oder gestochen" und auch Sachbeschädigungen mitzählen, wenn einer z.B. seinen Namen in eine Bank schnitzt....
Schwierig wird es, wenn der Täter mit dem Messer in die Luft schneidet oder sticht...
Bei einer Schusswaffe ist ein Schuss ja auch akustisch wahrnehmbar und man kann hinterher feststellen, ob mit einer Schusswaffe geschossen wurde oder nicht, bei einem Messer ist ein Schnitt oder Stich in die Luft wohl schwer feststellbar, wenn man das ganze nicht auf Film hat.
Und an was für Straftaten denkt dann wohl Otto-Normalo, wenn dem Schusswaffengebrauch, die Androhung gegenüber gestellt wird, wie in dem von Dir geposteten Statista-Link?
in 34% der Straftaten, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, bestand die Straftat in einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
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