auch in dem von dir zitierten erzählt er irreführenden, juristischen schwachsinn, denn er zählt auf, was in waffenverbotszonen beschlagnahmt wurde, da das führen dieser dinge in den zonen und BEI EINIGEN WENIGEN der angeführten gegenstände auch außerhalb der zonen in der öffentlichkeit verboten ist, bezeichnet aber alles aufgezählte als "verboten". wirklich "verboten" sind davon aber nur butterflymesser und totschläger, ein führverbot gilt, so, wie er die gegenstände benennt, dann noch für dolche, springmesser und (ich glaube) teleskopschlagstöcke. alles andere ist frei führbar und nicht im geringsten "verboten" (außer eben in den zonen). einhandmesser übrigens auch, wenn sie nach aufklappen nicht arretierbar sind. ein führverbot im öffentlichen raum besteht da nur, wenn es einhändig zu öffnen ist UND die klinge danach "feststeht" UND wenn sie nicht in einem verschlossenen behältnis aufbewahrt werden, das einen direkten zugriff unmöglich macht.
er erweckt also wieder den eindruck, messer seien an sich verboten. aber vielleicht weiß der herr minister ja noch nicht mal, was verboten ist und was nicht.






