wobei die das auch dort hübsch gummiartig geschrieben haben:
Damit ist es in den ausgeschilderten Bereichen an den Kölner Ringen sowie der Zülpicher Straße zu bestimmten Zeiten nicht mehr erlaubt, über die bisherigen Regelungen zum Führen von Waffen wie z. B. Schusswaffen, Messer und Reizstoffsprühgeräte hinaus Messer ab einer Klingenlänge von 4 cm mit sich zu führenhttps://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonenWelche Waffen sind im Einzelnen verboten?
jede Art von Schusswaffen und Schreckschusswaffen
Anscheinswaffen
Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über vier Zentimeter
Reizstoffsprühgeräte ohne Zulassungs- oder Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (keine Tierabwehrsprays)
Elektroschockgeräte
Armbrüste







