Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
Ah. Beim normalen Waffengesetz 42a geht es darum, wie schnell du das Messer "stichbereit" hast.
nicht wirklich. das wäre zuviel der ehre für den gesetzgeber.

es ging eher darum, dass das einhandmesser bei "kriminellen jugendlichen" (die man mit der damaligen verschärfung des waffenrechts angeblich eigentlich treffen wollte) das (verbotene) balisong/butterflymesser abgelöst hatte, auch und gerade in sachen einschüchterungswirkung/drohkulisse bzgl der möglichkeit dieses dynamischen einhändigen einschnappens und des dabei entstehenden charakteristischen geräuschs.

würde es um etwas rein praktisches wie stichbereitschaft gehen, wären feststehende messer unter 12 cm klingenlänge schon lange aus dem verkehr gezogen worden, denn die schlagen dahingehend alles noch zu öffnende...


Der Witz ist aber, dass man viele "Zweihandmesser" durchaus mit einer Hand aufklappen kann. Ich hab zum Beispiel ein "Klaas"-Messer, das genau so ist, wie das "Buck Folding Knife" (aber schönerer Griff) und ich kann das einhändig öffnen, wenn ich die Klinge festhalte und den Griff schleudere.
klassiker (<< --- das is ein link)