Das hier galt übrigens letztens in Berlin (lokal und temporär): https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=3
Man liest:
1. Es ist während des Geltungszeitraumes (Ziffer 2.) und im Geltungs-
bereich (Ziffer 3.) verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen.
[...]
Gefährliche Gegenstände:
[...]
spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verlet-
zungen herbeigeführt werden können, einschließlich
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Schar-
nier gemessen,
Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm waren da verboten. Es wurde nicht zwischen feststehend, mit einer Hand aufzumachen etc. unterschieden. Damit haben wir ein Berliner Beispiel, wo auch Schweizer Taschenmesser in einer Waffenverbotszone verboten waren. Und sogar Scheren.
Sollte man als "Berliner Selbstverteidigungsexperte" wissen, bevor man hier herumtrompetet, wir würden nur "Wutbürger-Phantomdebatten" führen.
Geändert von egonolsen (10-05-2024 um 14:21 Uhr)
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel