Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
Das hier galt übrigens letztens in Berlin (lokal und temporär): https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=3
Man liest:


Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm waren da verboten. Es wurde nicht zwischen feststehend, mit einer Hand aufzumachen etc. unterschieden. Damit haben wir ein Berliner Beispiel, wo auch Schweizer Taschenmesser in einer Waffenverbotszone verboten waren. Und sogar Scheren.
Sollte man als "Berliner Selbstverteidigungsexperte" wissen, bevor man hier herumtrompetet, wir würden nur "Wutbürger-Phantomdebatten" führen.
Nö, das wusste ich.
Hat aber nichts mit eurer Debatte zu tun, weil die Rechtsgrundlage dafür nichts mit Reul oder der SPD NRW zu tun hat.

Das ist eine Verfügung der BUNDESPOLIZEI (die für die meisten Bahnhöfe zuständig ist).

Das hat die Bundespolizei auch schon 2021 mal gemacht. Aber da ist dir wohl auch kein Ei aus der Hose gefallen, egonolsen.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=2