Das hier galt übrigens letztens in Berlin (lokal und temporär):
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=3
Man liest:
Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm waren da verboten. Es wurde nicht zwischen feststehend, mit einer Hand aufzumachen etc. unterschieden. Damit haben wir ein Berliner Beispiel, wo auch Schweizer Taschenmesser in einer Waffenverbotszone verboten waren. Und sogar Scheren.
Sollte man als "Berliner Selbstverteidigungsexperte" wissen, bevor man hier herumtrompetet, wir würden nur "Wutbürger-Phantomdebatten" führen.