Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
Nö, das wusste ich.
Hat aber nichts mit eurer Debatte zu tun, weil die Rechtsgrundlage dafür nichts mit Reul oder der SPD NRW zu tun hat.

Das ist eine Verfügung der BUNDESPOLIZEI (die für die meisten Bahnhöfe zuständig ist).

Das hat die Bundespolizei auch schon 2021 mal gemacht. Aber da ist dir wohl auch kein Ei aus der Hose gefallen, egonolsen.
Das hat schon was mit der Debatte zu tun, weil es eben den Unsinn dieser Regelungen aufzeigt. Ich setze mich mit einem Schweizer Taschenmesser in Berlin in den Zug (da ist es von der Bundespolizei erlaubt) und fahre nach Essen an den Bahnhof, da ist es dann von der Bundespolizei nicht mehr erlaubt, wie dem Zitat der Bundespolizei aus Essen/Mühlheim ja auch klar zu entnehmen ist.

Dann sind in der einen Waffenverbotszone Taschenmesser erlaubt, in der anderen Nagelfeilen verboten.

Die einen beschränken dann Klingenlängen auf 6cm, die anderen auf 4cm usw. So richtig System hat das für mich nicht.