Das hat schon was mit der Debatte zu tun, weil es eben den Unsinn dieser Regelungen aufzeigt. Ich setze mich mit einem Schweizer Taschenmesser in Berlin in den Zug (da ist es von der Bundespolizei erlaubt) und fahre nach Essen an den Bahnhof, da ist es dann von der Bundespolizei nicht mehr erlaubt, wie dem Zitat der Bundespolizei aus Essen/Mühlheim ja auch klar zu entnehmen ist.
Dann sind in der einen Waffenverbotszone Taschenmesser erlaubt, in der anderen Nagelfeilen verboten.
Die einen beschränken dann Klingenlängen auf 6cm, die anderen auf 4cm usw. So richtig System hat das für mich nicht.






