Oder hier:
https://cache.pressmailing.net/conte...C3%BCnchen.pdf
Galt zwar nur kurz am Bahnhof Nürnberg, zeigt aber auch, welche Maßnahmen die Verantwortlichen im Sinn haben, wenn es um die Gefahrenabwehr geht. Neben "Messern aller Art" auch "Scheren aller Art" und "sonstige Werkzeuge, die geeignet sind" schwere Verletzungen herbeizuführen.
Ist zwar kurzfristig nicht schlimm, könnte aber durchaus nervig werden, wenn man da umsteigt und von der ganzen Chose nichts mitbekommen hat. Und als Dauerregelung fände ich es halt scheiße. Stellt Euch vor, das darf ich auch.
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„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Ist so wie während Corona - die Leute fahren in Frankfurt mit dem Zug los und tragen normale Masken. Während der Zugfahrt kommt dann die Durchsage: "wir überqueren jetzt die Landesgrenze zu Bayern, ab hier gilt FFP2 Maskenpflicht, wechseln sie jetzt ihre Masken".
Im übrigen eine der Corona Maßnahmen, die ich auch für unsinnig erachtet habe
Das hier galt übrigens letztens in Berlin (lokal und temporär): https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=3
Man liest:
Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm waren da verboten. Es wurde nicht zwischen feststehend, mit einer Hand aufzumachen etc. unterschieden. Damit haben wir ein Berliner Beispiel, wo auch Schweizer Taschenmesser in einer Waffenverbotszone verboten waren. Und sogar Scheren.1. Es ist während des Geltungszeitraumes (Ziffer 2.) und im Geltungs-
bereich (Ziffer 3.) verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen.
[...]
Gefährliche Gegenstände:
[...]
spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verlet-
zungen herbeigeführt werden können, einschließlich
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Schar-
nier gemessen,
Sollte man als "Berliner Selbstverteidigungsexperte" wissen, bevor man hier herumtrompetet, wir würden nur "Wutbürger-Phantomdebatten" führen.
Geändert von egonolsen (10-05-2024 um 14:21 Uhr)
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel
Ich verdrehe absichtlich Sachverhalte? Dann antworte doch mal ganz konkret auf folgende Frage. Es geht die ganze Zeit um folgenden Satz von Reul:
"Wir wollen niemanden ärgern, sondern zeigen, dass das Mitführen von Messern nicht normal und nicht erwünscht ist. Eine Stichwaffe ist kein Handy und keine Geldbörse und darf deshalb niemals zu den gewöhnlichen persönlichen Gegenständen gehören."
Laut Beitrag #1194 von Dir geht es dabei um Waffenverbotszonen, was ich endlich raffen solle. (Ich persönlich bin zwar der Ansicht, dass eine Aussage "nicht normal" und "niemals", da nicht eindeutig ist aber seis drum).
Also ich nehme Dich bei Wort, der Minister meint Waffenverbotszonen.
Weiterhin ist Deine Aussage in #1122, dass "niemand angezweifelt hat, dass ein Schweizer Taschenmesser kein persönlicher Gegenstand sein kann" und es "keine Stichwaffe" sei. Auch hier ziehst Du den Vergleich zu Reul. Du vermutest dann in #1178 und in #1185 nochmal, dass Schweizer Taschenmesser nicht gemeint seien, außer in Verbotszonen.
Merkst Du nicht, dass diese Unterscheidung auf die Aussage von Reul bezogen dann überhaupt keinen Sinn mehr ergibt, wenn sich diese Aussage auschließlich auf Waffenverbotszonen bezieht?
Geändert von FireFlea (10-05-2024 um 16:29 Uhr)
Über die Waffenverbotszonen lässt sich trefflich streiten, die Befürworter sind wohl Reisende, es handelt sich um einen der täglich am höchsten frequentierten Plätze der zudem zum zweiten Wohnzimmer für potentielle Gewalt- und Straftäter wurde, die Kritiker sehen eher Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, Generalverdacht, unklare Regelung. Ich denke die Polizisten werden vor Ort sehr wohl wissen wen sie kontrollieren und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dazu wäre es gut die Meinungen der Polizisten oder GdP zu hören.
Hier ein Beispiel von staatlicher Reaktion auf ein zunehmendes Problem:
https://www.tagesspiegel.de/gesellsc...-11644532.html
Ist das massvoll und von der Regierung richtig kommuniziert oder werden da Persönlichkeitsrechte eingeschränkt und hat ein unklares Regelwerk?
Geändert von Paradiso (10-05-2024 um 17:28 Uhr)
Nö, das wusste ich.
Hat aber nichts mit eurer Debatte zu tun, weil die Rechtsgrundlage dafür nichts mit Reul oder der SPD NRW zu tun hat.
Das ist eine Verfügung der BUNDESPOLIZEI (die für die meisten Bahnhöfe zuständig ist).
Das hat die Bundespolizei auch schon 2021 mal gemacht. Aber da ist dir wohl auch kein Ei aus der Hose gefallen, egonolsen.
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...cationFile&v=2
Das hat schon was mit der Debatte zu tun, weil es eben den Unsinn dieser Regelungen aufzeigt. Ich setze mich mit einem Schweizer Taschenmesser in Berlin in den Zug (da ist es von der Bundespolizei erlaubt) und fahre nach Essen an den Bahnhof, da ist es dann von der Bundespolizei nicht mehr erlaubt, wie dem Zitat der Bundespolizei aus Essen/Mühlheim ja auch klar zu entnehmen ist.
Dann sind in der einen Waffenverbotszone Taschenmesser erlaubt, in der anderen Nagelfeilen verboten.
Die einen beschränken dann Klingenlängen auf 6cm, die anderen auf 4cm usw. So richtig System hat das für mich nicht.
Geändert von FireFlea (10-05-2024 um 21:13 Uhr)
da steht die frage "warum die drei bahnhöfe", also nix mit alle bahnhöfe, weil da die Bundespolizei für zuständig ist. es geht bei der verfügung ausdrücklich um drei bestimmte bahnhöfe. woanders ist es also wieder anders, selbst in der gleichen stadt.
die verbotszonen werden allem anschein nach jeweils (örtlich, wie inhaltlich) von den zustandigen polizeidirektionen einzeln definiert. deshalb die unterschiede von bahnhof zu bahnhof, von stadt zu stadt (oder auch land zu land)...
jetzt sind wir aber echt durch mit dem nebenthema, oder?
ich darf jedenfalls GAR kein messer mit über 4cm im "zülpicherviertel" in köln dabei haben. reizstoffsprühgeräte wurden dort übrigens auch zu hauf einkassiert (laut liste, die nach karneval veröffentlicht wurde).
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
eben. denn der will viel mehr. für ihn ist es "nicht normal", wenn man IRGEND ein messer hat und will sie, so sagt das gesunde textverständnis, grundsätzlich nicht in der öffentlichkeit haben... will sie also verboten wissen. wie will er das denn sonst erreichen wollen (und nicht können, wie ja klar sein sollte, wenn man sich mal umguckt in der welt).
ob das ein konkreter plan von ihm ist oder populistischer "wahlkampf" mit ideen, die eh nie durchsetzbar sind, spielt keine rolle. er hat gesagt (und gemeint), was er gesagt hat und ist damit nicht alleine. Fäser ist da zb. nicht weit weg von.
Geändert von amasbaal (10-05-2024 um 21:37 Uhr)
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